Rhein Main Facility Management – Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Rhein Main Facility Management, Inhaber Fatih Biber, Alte Mainzer Straße 119, 55129 Mainz (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Facility-Management-Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Erfordernis gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Anfragen und Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Für wiederkehrende Leistungen (z. B. Hausmeisterservice, Reinigung) werden Rahmenverträge abgeschlossen, die den konkreten Leistungsumfang, die Vergütung sowie die Vertragslaufzeit regeln.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Leistungsverzeichnis, das Bestandteil des Vertrages wird. Zu den angebotenen Leistungen gehören insbesondere:
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (Zusatzleistungen), werden gesondert beauftragt und nach Aufwand oder gemäß einem gesonderten Angebot abgerechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer und dessen Mitarbeitern den für die Leistungserbringung erforderlichen Zugang zu den betreffenden Objekten und Räumlichkeiten rechtzeitig zu gewähren.
Notwendige Informationen über das Objekt (z. B. Gefahrenstellen, technische Besonderheiten, Schlüsselregelungen) sind dem Auftragnehmer vor Leistungsbeginn vollständig mitzuteilen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der vertraglichen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug; es werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich der Auftragnehmer eine Anpassung der Vergütung bei nachweisbaren Kostensteigerungen (z. B. Lohn-, Material- oder Energiekosten) vor. Eine Ankündigung erfolgt mindestens 6 Wochen im Voraus.
Der 24/7-Notdienst wird ausschließlich für akute Havarien und sicherheitsrelevante Störungen erbracht (z. B. Rohrbruch, Heizungsausfall, Einbruchschäden, Sturmschäden). Die Inanspruchnahme des Notdienstes außerhalb der regulären Geschäftszeiten wird gesondert nach Aufwand abgerechnet, sofern kein gegenteiliger Pauschalvertrag besteht.
Für den Notdienst erreichbar: +49 157 81008595
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen entstanden sind, nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Sachschäden am Objekt ist auf den Betrag begrenzt, der durch die abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers gedeckt ist. Der Auftraggeber wird auf Wunsch über den Versicherungsumfang informiert.
Eine Haftung für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen.
Einmalige Aufträge gelten mit Abschluss der Leistung als erfüllt.
Dauerschuldverhältnisse (Rahmenverträge) können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Vertrag keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsrechnungen in Verzug ist oder seinen Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung nicht nachkommt.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei, deren Kunden und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und -abwicklung verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Mainz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
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